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Bei Kundeninsolvenz nicht zu früh aufgeben

11. Dezember 2014, 7:37

 

„Je nach Lage des Einzelfalls können verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den Totalverlust einer Forderung doch noch zu vermeiden. Man sollte nicht so schnell aufgeben, denn nicht selten besteht ja auch die Gefahr, dass man als Gläubiger selbst durch hohe Außenstände in einen finanziellen Engpass gerät“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Nur wenige Gläubiger denken zum Beispiel daran, dass eventuelle Nachfolgegesellschaften unter bestimmten Umständen für die Altverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden können.“ 

Dabei zitiiert der Inkassoexperte aus § 25 Handelsgesetzbuch (HGB), wonach unter Umständen sogar eine völlig neu gegründete Firma für die alten Verbindlichkeiten der schuldnerischen Firma haftbar gemacht werden. Das gilt, wenn die neue Firma zum Beispiel alte Kunden- und Lieferantenbeziehungen nutzt, Telefon- und Fax-Nummer identisch sind, sie bisheriges Personal weiter beschäftigt, etwa unter der alten Anschrift weiterhin tätig ist und der Firmenname in seinem Kern fortgeführt wird.

„Ich erinnere mich da an einen Fall, der mir besonders im Gedächtnis geblieben ist“, so Bernd Drumann. „Wir waren beauftragt worden, für einen Mandanten eine Forderung von 30.000 Euro zu realisieren. Die Schuldnerin, die XY- GmbH, verlegte ihren Sitz schon bald nach Berlin, bestellte einen neuen Geschäftsführer, und die Gesellschaftsanteile wechselten den Besitzer. Wir ermittelten aber, dass das bisherige Geschäft unter dem Namen XY unter der alten Anschrift durch die frühere geschäftsführende Gesellschafterin als Einzelfirma weitergeführt wurde. Lediglich der GmbH-Zusatz war von der Außenwerbung gestrichen worden, was wir unter andrem mit einem Foto belegen konnten“,  berichtet Drumann. „Ebenso verfuhr man auch mit den Geschäftspapieren.“

Ergebnis: Die Inhaberin der Einzelfirma wurde vom Oberlandesgericht Celle dazu verurteilt, die Altverbindlichkeiten der insolventen Firma zu bezahlen. Deshalb empfiehlt Bernd Drumann nicht ganz uneigennützig, sich Hilfe von Fachleuten zu holen: .Nach einer genauen Prüfung des Sachverhaltes durch Experten kann sich nämlich auch ein scheinbar drohender Totalverlust plötzlich ganz anders darstellen. Das habe ich oft genug erlebt. Also, nicht zu früh aufgeben und umgehend Hilfe an die Seite holen!“

www.bremer-inkasso.de