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Bei Online-Preispannen können Käufe abgewendet werden

11. Dezember 2014, 8:42

Dem Online-Händler Notebooksbilliger.de ist Medienberichten zufolge ein Fehler bei der Preisauszeichnung im Internet unterlaufen. Demnach hatte der Anbieter aus dem niedersächsischen Sarstedt auf der Internetplattform Ebay zum Beispiel ein nagelneues Smartphone unter der Verkaufsoption „Sofort Kaufen“ zum Preis von 5,99 Euro angeboten. Einem betroffenen Kunden  soll das Unternehmen die Panne mit einem „bedauerlichen Fehler in der Datenverarbeitung“ begründet und die Bestellungen mit dem Hinweis abgewiesen haben, dass „aufgrund des offensichtlichen Preisfehlers “ ein Kaufvertrag zwischen Kunde und Anbieter nicht zustande komme. Der bekannte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hat bestätigt, dass hier eine Anfechtung rückwirkend wirksam werden würde, wenn der Händler diese „unverzüglich und ausdrücklich erklärt“ hätte: „Ist dies der Fall, können die Nutzer sich nicht auf den Kaufvertrag berufen.“