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DIHK nennt Hürden und Fortschritte bei Unternehmensnachfolgen

22. Januar 2015, 21:09

Demnach hat sich der Zugang zum Bankkredit als die klassische Finanzierungsform für Unternehmensübernahmen in den vergangenen zwölf Monaten verbessert. Dennoch habe jeder zweite, der ein Unternehmen übernimmt, Schwierigkeiten, den Kaufpreis und erforderliche Modernisierungsinvestitionen zu finanzieren, heißt es beim DIHK in Berlin. Das gelte selbst in der aktuellen Niedrigzinsphase, so dass besonders in der Industrie der hohe Kapitalbedarf deshalb schon im Vorfeld viele mögliche Neu-Inhaber abschrecke. Hier kämen rein rechnerisch fünf Alt-Eigentümer auf einen möglichen Nachfolger, so der DIHK.

Immer mehr Unternehmer erreichen gegenwärtig das „Ruhestandsalter“. Gleichzeitig ziehen viele Qualifizierte eine gut dotierte Festanstellung der risikoreicheren Selbstständigkeit vor. Kommt es dennoch zu Übernahmeverhandlungen, scheiden sich beim Kaufpreis oft die Geister: Laut DIHK-Nachfolgereport fordern vier von zehn Alt-Inhabern mit Blick auf ihr Lebenswerk eine aus Sicht der Käufer zu hohe Summe.

Positive Beobachtungen, aber auch begründete Kritik 

Auch wenn es den potenziellen Nachfolgern oft am notwendigen Kapital mangelt, so machen sich doch die derzeit guten Finanzierungskonditionen positiv bemerkbar. In vielen Fällen tragen laut IHK-Berichten aber darüber hinaus eine verbesserte Finanzkommunikation zwischen Finanzierungspartnern, Übergebern und Übernehmern dazu bei, dass es mit der Finanzierung besser klappt. Fortschritte sehen die IHKs auch bei der Übernahme von Bürgschaften. Die recht gut laufende Konjunktur hat das Kreditausfallrisiko und damit auch das Verlustrisiko für die Vergabe von Bürgschaften gemindert. Bürgschaften helfen, den gerade bei Gründern anzutreffenden Mangel an Sicherheiten etwas zu lindern.

Nach Einschätzung des DIHK werden die zusätzlichen Regulierungen der Finanzmärkte den Zugang zu Fremdkapital sukzessive erschweren. Deshalb werde die Beteiligungsfinanzierung auch bei Betriebsübernahmen künftig eine stärkere Rolle spielen müssen, wobei hier allerdings ein wichtiges Hemmnis in den restriktiven Regelungen zur Nutzung des Verlustvortrags (§ 8c KStG, auch Mantelkaufverbot) läge, behaupten die obersten Repräsentanten von Industrie und Handel. Die Regelungen sollten nach Ansicht des DIHK auf Missbrauchsfälle beschränkt werden. Außerdem wolle die Bundesregierung prüfen, Veräußerungsgewinne bei Streubesitzanteilen von unter zehn Prozent zu besteuern, was Beteiligungen für Investoren unattraktiv machen und so auch die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen erschweren würden, kritisiert der DIHK. Bei der Finanzierung von Übernahmen mit Beteiligungskapital ist die Situation zwar zuletzt nicht mehr ganz so eng. Doch zwei Drittel der IHKs berichten nach wie vor von einem schwierigen Zugang. Ähnliches gilt bei der Finanzierung der Übernahme mit Eigenmitteln. Kaum jemand kann eine Betriebsübernahme überwiegend aus eigener Schatulle stemmen.

Rechtssicheres, mittelstandsfreundliches Gesetz gefordert

Mit Blick auf eine familieninterne Nachfolge herrsche in vielen Unternehmen durch das Erbschaftssteuergesetz des Bundesverfassungsgerichts große Verunsicherung. Die Politik sei gefordert, möglichst rasch ein verfassungsfestes, mittelstandsfreundliches Gesetz vorzulegen, das den Familienunternehmen in Deutschland Rechtssicherheit biete, eine steuerlich höhere Belastung bei der Unternehmensübergabe ausschließe und so den Standortvorteil „Unternehmenskultur“ in Deutschland sichere, heißt es abschließend beim DIHK. 

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