···Home ··· News ··· Erster Paymentbetreiber bekommt DK-Bargeldfreigabe

Erster Paymentbetreiber bekommt DK-Bargeldfreigabe

29. August 2017, 16:32

Händler, die die Zahlung mit Girocard anbieten, können für ihre Kunden damit ab sofort auch diese Cashback-Funktion bereitstellen. Bei Zahlungen via Girocard mit Chip und PIN erhält der Kunde Bargeldauszahlungen bis zu 200 Euro.

Vertrag mit DK statt mit Bafin

Bisher musste jeder Händler, der Cashback anbieten wollte, beispielsweise eine Einzelvereinbarung mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) schließen. Um auch kleineren Händlern Bargeldauszahlung zu ermöglichen, hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) mit der BaFin die Vereinbarung getroffen, dass Netzbetreiber, die eine entsprechende Erlaubnis der DK haben, „Bargeld abheben“ anbieten dürfen. Durch die Freigabe der Deutschen Kreditwirtschaft gibt es jetzt eine standardisierte und mit der BaFin abgestimmte Regelung.

Von der Standardisierung profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Bargeldauszahlung ist für alle Branchen sinnvoll, deren durchschnittliche Warenkorbwerte die 20-Euro-Marke erreichen. Die Händler müssen keine Einzelvereinbarungen treffen und die Funktionalität ist für die Integration in das eigene Zahlungsangebot leicht zugänglich geworden. Die von CardProcess angebotenen Zahlungsterminals sind mit der aktuellen Software ausgestattet und müssen nur entsprechend freigeschaltet werden. Der Handel kann damit seinen Kunden flächendeckend eine attraktive Zusatzleistung anbieten.

Vorteile für Händler und Karteninhaber

Ebenfalls neu ist, dass der Cashback-Betrag künftig separat in die Transaktionsnachricht eingestellt wird. Vorteil für Händler und Karteninhaber: Beide können auf den Kontoauszügen die Cashback-Beträge erkennen. Aus dem eigentlichen Einkaufsbetrag sowie dem Auszahlungsbetrag konnte aufgrund technischer Gegebenheiten bisher nur eine Summe gebildet werden, die dann zur Autorisierung gelangte. Bisher erkennt der Karteninhaber auf seinem Kontoauszug nicht, welcher Betrag seinem Einkauf und welcher dem Bargeldbezug zuzuordnen ist. Mit dem nächsten Terminal-Software-Update TA 7.2 wird die Differenzierung der Händlerentgelte für Handelsumsatz und dem Bargeldbetrag möglich sein.

Für die Cashback-Funktion spricht eine Reihe von Vorteilen, zum Beispiel die Reduzierung des Bargeldbestands in der Kasse und die damit verbundene Risikominimierung für Diebstahl. Der mit der Auszahlung verbundene Mindestumsatz des Karteninhabers in Höhe von 20 Euro kann nach oben vom Händler frei definiert werden. Das Angebot bedeutet für ihn einen Service – keinen Zwang. Daher ist auch eine Bargeldbevorratung nicht notwendig.

Flächendeckende Bargeldversorgung

Laut Anbieter befürworten die Kreditinstitute die Bargeldauszahlung im „Geschäft um die Ecke“. Mit dem Abbau von Filialen und Geldautomaten gerade in kleinen Orten, wird es für ihre Kunden zunehmend schwieriger mit der girocard Bargeld vom Girokonto abzuheben. In solchen Regionen ist auch das Angebot für Kartenzahlung sehr viel geringer. Mit „Bargeld abheben“ schafft die Kreditwirtschaft eine Alternative und sichert flächendeckend die Bargeldversorgung ihrer Kunden.

die-dk.de/ www.cardprocess.de/