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Käufer muss schlechte Online-Bewertung zurücknehmen

28. Oktober 2014, 18:44

Demnach muss der Käufer der Löschung seiner Bewertung zustimmen. Der Mann hatte Bootszubehör im Ebay-Shop eines Händlers aus dem oberbayrischen Gelting bestellt und in seiner Online-Bewertung angebliche Mängel angeprangert. Das OLG München kritisierte jedoch in seinem Urteil, dass sich der Kunde nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt habe. Zuvor war das Landgericht München zu einem anderen Urteil gekommen und hatte die Klage des Händlers abgewiesen, da er die Unsachlichkeit der Bewertung nicht beweisen konnte. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, und eine Revision ist nicht zugelassen.  

 

www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/