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Neue Weltbild-Unternehmensgruppe geht frisch ans Werk

18. September 2014, 8:27

Nachdem Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz Anfang August die Hängepartie um die insolvente Weltbild-Gruppe für beendet und die Übernahme durch den Droege-Konzern erklärt hatte, scheinen nun die Zustimmung des Bundeskartellamts, des Weltbild-Gläubigerausschusses und des Droege-Aufsichtsrates erfolgt zu sein.

Am 17. September hat sich die Augsburger Handelsgruppe bei ihren Kunden per eMail gemeldet. Mit dem einleitenenden Zitat „Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“ des deutschen Dichters Hermann Hesse kündigt die Verlagsgruppe Weltbild i.I. „die vollständige Übertragung der Kundendaten auf die Weltbild Retail GmbH & Co. KG“ an und verspricht für die Zukunft „noch mehr Weltbild-Topleistungen“. Bestandskunden können innerhalb der nächsten drei Wochen ihren möglichen Widerspruch gegen die Übertragung der Kundendaten einlegen.

Derweil hat die Bundeswettbewerbsbehörde eine Bekanntmachung  gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG (Kartellgesetz) unter dem Aktenzeichen BWB/Z-2440 veröffentlicht. Darin vermeldet die BWB folgenden Zusammenschluss: „Weltbild Retail GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der Verlagsgruppe Weltbild GmbH, beide Deutschland, beabsichtigt, ca. 33,33 Prozent der Kommanditanteile an buecher.de GmbH & Co. KG und ca. 33,33 Prozent der Geschäftsanteile an buecher.de Verwaltungs-GmbH, beide Deutschland, zu erwerben und dadurch die alleinige Kontrolle über die Zielunternehmen zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandelsverkauf von Büchern.“

Demnach endet die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) am 03.10.2014. Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

 

 

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